Urkunde

Nachricht vom Notar

Heute kam Post vom Notar: Kaufvertrag, Grundschuldbestellung sowie Rechnung…

Insgesamt sind rund 1.600,- Euro an Kosten für den Notar angefallen.

Beim nochmaligen Durchlesen der Grundschuldbestellung sind wir dann über diese Stelle gestolpert:

Die Grundschuld ist vom heutigen Tage an mit fünfzehn v.H. jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils nachträglich am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres fällig.

Da schluckt man erst einmal!! 15% Zinsen auf die Grundschuld? Das wären ca. 33.750,- Euro Zinsen pro Jahr…

Allerdings sind diese nicht zu entrichten. Vielmehr handelt es sich hierbei um „dingliche Zinsen„, welche häufig Bestandteil einer Grundschuldeintragung sind.

Interessant wird dies erst im Rahmen einer Zwangsvollstreckung: Dann stellen eingetragene Grundschuld und Zinsen das Maximum dar, welches die Bank geltend machen kann.

Der eingetragene Zinssatz liegt in der Regel zwischen 15% und 20%. Letzendlich ist jedoch entscheidend, was im Darlehensvertrag vereinbart wird.

Der dingliche Zins stellt also nur die maximale Forderung des Darlehensgebers aus dem Grundstück im Falle der Zwangsverwertung dar.

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