Reklamation Fensterbauer

Beim Einbau unserer Terrassentür ist offenbar etwas schief gelaufen:

Auf Vorschlag des Technikers, welcher vor Ort das technische Aufmaß genommen hatte, war vereinbart worden, dass Terrassentür und Fensterelement aus optischen Gründen den oberen Abschluss in der gleichen Höhe haben sollen.

Entsprechend haben wir die Vorbereitungen getroffen.

Nachdem nun Fenster und Tür eingebaut sind, war festzustellen, dass der obere Abschluss der Tür ca. 5cm tiefer sitzt, als der des Fensters.

Bislang haben wir gezögert, zu reklamieren, da davon auszugehen war, dass der Fensterbauer uns unterstellen würde, dass wir die Öffnung für das Fenster bzw. auch den Sturz über der Terrassentür zu weit nach oben gesetzt hätten.

Allerdings ist von außen deutlich zu erkennen, dass die alte Terrassentür etwa 5cm höher war. Diese Lücke wurde an der neuen Tür lediglich ausgeschäumt. Würde die neue Tür der Aussparung der alten Tür entsprechen, wäre deren oberer Abschluss identisch mit dem oberen Abschluss des Fensterelements und würde somit der getroffenen Vereinbarung entsprechen.

Mal schauen, wie sich die Sache entwickelt!

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