Rauchwarnmelder: Pflicht in Rheinland-Pfalz

Durch den Elektriker haben wir zudem erfahren, dass seit 2012 in Rheinland-Pfalz Rauchmelder vorgeschrieben sind und zwar in

  • Schlaf- und Kinderzimmern
  • Fluren, die als Rettungswege dienen

Diese sind bis spätestens 31. Juli 2012, auch in Bestandsimmobilien, nachzurüsten:

§44 LBauO

(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Aufgrund der im Obergeschoß befindlichen Schlafzimmer und der im Keller befindlichen Heizanlage hat uns der Elektriker geraten, die Rauchwarnmelder so zu installieren, dass diese bei Auslösung immer alle ansprechen.

Damit wäre vorgebeugt, dass z.B. die Auslösung, die im Keller erfolgt, überhört wird, wenn man sich zu diesem Zeitpunkt im Obergeschoß befindet.

Die Kosten belaufen sich pro Rauchwarnmelder auf ca. 50,- Euro (kabelgebundene Lösung) oder 100,- Euro (Funklösung).

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