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Letzte Abklärungen

Nachdem heute nochmals der Elektriker vor Ort war und die Details besprochen worden sind, kann morgen die Bestellung der Elektroartikel erfolgen.

Im Laufe der Woche werden wir dann noch die genaue Verlegung abklären, so dass in nächster Zukunft Schlitze geklopft werden dürfen…

Elektriker

Zwischenzeitlich waren drei Elektriker vor Ort und haben sich mit unserem Vorhaben vertraut gemacht.

In den nächsten Tagen werden uns Angebote unterbreitet bzw. im Laufe der nächsten Woche wird ein zweites Treffen mit einem der Elektriker stattfinden, an dem das Vorhaben nochmals genauer abgeklärt wird.

Das Material für die Elektroinstallation (Schalterserie von Mertens) werden wir dann ebenfalls im Laufe der nächsten Woche bestellen, so dass in den nächsten zwei Wochen mit der Elektroinstallation begonnen werden kann.

Planung der Elektroinstallation

Nach dem Termin bei der Sparkasse haben wir die Planung der Elektroinstallation konkretisiert.

Mit fachkundiger Hilfe haben wir uns von Raum zu Raum durchgearbeitet und den Bedarf an Elektroinstallationen ermittelt.

Unterm Strich kam eine stattliche Liste heraus, die im nächsten Schritt nochmals detailliert durchgegangen und dann zu einer Bestellung zusammengefasst wird.

Elektroinstallation: Festlegung auf einen Hersteller

Wir haben uns in einer Ausstellung bei einem Elektrogroßhandel die Schalterprogramme mehrerer Hersteller angesehen.

Favorisiert war Busch-Jäger, Jung, Gira und Merten. Unser Hauptaugenmerk lag dementsprechend auch auf deren Schalterprogrammen.

Letztendlich hat uns Merten überzeugt.

Bleibt nur noch die Frage, ob wir uns für das Schalterprogramm „1-M“, „ATELIER-M“ oder „M-SMART“ entscheiden.

Rauchwarnmelder: Pflicht in Rheinland-Pfalz

Durch den Elektriker haben wir zudem erfahren, dass seit 2012 in Rheinland-Pfalz Rauchmelder vorgeschrieben sind und zwar in

  • Schlaf- und Kinderzimmern
  • Fluren, die als Rettungswege dienen

Diese sind bis spätestens 31. Juli 2012, auch in Bestandsimmobilien, nachzurüsten:

§44 LBauO

(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Aufgrund der im Obergeschoß befindlichen Schlafzimmer und der im Keller befindlichen Heizanlage hat uns der Elektriker geraten, die Rauchwarnmelder so zu installieren, dass diese bei Auslösung immer alle ansprechen.

Damit wäre vorgebeugt, dass z.B. die Auslösung, die im Keller erfolgt, überhört wird, wenn man sich zu diesem Zeitpunkt im Obergeschoß befindet.

Die Kosten belaufen sich pro Rauchwarnmelder auf ca. 50,- Euro (kabelgebundene Lösung) oder 100,- Euro (Funklösung).

Vorgespräch mit dem Elektriker

Heute gab es ein Vor-Ort-Treffen mit einem Elektriker. Er hat sich die ganze Sache zunächst angeschaut und unsere Erwartung, dass die Elektroinstallation komplett erneuter werden muss, bestätigt.

Als groben Kostenrahmen nannte er einen Betrag zwischen 8.000,- und 12.000,- Euro – je nach Ausstattungswünschen.

Auch die Einbringung von Eigenleistungen wurde angesprochen. Hier wäre eine Reduzierung der Kosten auf ca. 1.500,- bis 2.000,- Euro machbar.

Immerhin ist nun auch in diesem Bereich ein Kostenrahmen abgesteckt.