Planung der Elektroinstallation

Nach dem Termin bei der Sparkasse haben wir die Planung der Elektroinstallation konkretisiert.

Mit fachkundiger Hilfe haben wir uns von Raum zu Raum durchgearbeitet und den Bedarf an Elektroinstallationen ermittelt.

Unterm Strich kam eine stattliche Liste heraus, die im nächsten Schritt nochmals detailliert durchgegangen und dann zu einer Bestellung zusammengefasst wird.

Banktermin

Gestern hatten wir den Finanzierungsberater der Sparkasse kontaktiert und für heute einen Termin vereinbart.

Überraschenderweise wurde uns heute per Post mitgeteilt, dass das Darlehen bewilligt ist und nach Leistung der Unterschriften ausbezahlt werden kann.

Nach ca. einer halben Stunde war der „Papierkrieg“ erledigt. Das Darlehen wird am Montag ausgezahlt und der Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen.

Für uns heißt es nun: Auf die Plätze, fertig, los…!!

Elektroinstallation: Festlegung auf einen Hersteller

Wir haben uns in einer Ausstellung bei einem Elektrogroßhandel die Schalterprogramme mehrerer Hersteller angesehen.

Favorisiert war Busch-Jäger, Jung, Gira und Merten. Unser Hauptaugenmerk lag dementsprechend auch auf deren Schalterprogrammen.

Letztendlich hat uns Merten überzeugt.

Bleibt nur noch die Frage, ob wir uns für das Schalterprogramm „1-M“, „ATELIER-M“ oder „M-SMART“ entscheiden.

Langsame Fensterbauer?

Eine Zunft, der es wirklich sehr gut gehen muss, so lange wie sie sich Zeit lassen kann, um Kundenanfragen zu beantworten.

Am 6.1.2012 hatten wir nochmals einige Fensterbauer kontaktiert und um Erstellung von Angeboten gebeten. Bis heute ist noch keine einzige Rückmeldung erfolgt. Es hätte sinngemäß eine kurze E-Mail gereicht, in der man zumindest bestätigt hätte, dass man ein Angebot erstellt.

Darlehen auszahlungsbereit

Heute hatten wir Kontakt mit der Bank und uns wurde mitgeteilt, dass die Verträge vorliegen. Es fehlt nur noch unsere Unterschrift und das Geld kann ausbezahlt werden.

Wir haben direkt für morgen einen Termin vereinbart!

Wir fragen uns natürlich, wie lange es noch gedauert hätte, bis die Bank sich selbst gemeldet hätte…

Rauchwarnmelder: Pflicht in Rheinland-Pfalz

Durch den Elektriker haben wir zudem erfahren, dass seit 2012 in Rheinland-Pfalz Rauchmelder vorgeschrieben sind und zwar in

  • Schlaf- und Kinderzimmern
  • Fluren, die als Rettungswege dienen

Diese sind bis spätestens 31. Juli 2012, auch in Bestandsimmobilien, nachzurüsten:

§44 LBauO

(8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Aufgrund der im Obergeschoß befindlichen Schlafzimmer und der im Keller befindlichen Heizanlage hat uns der Elektriker geraten, die Rauchwarnmelder so zu installieren, dass diese bei Auslösung immer alle ansprechen.

Damit wäre vorgebeugt, dass z.B. die Auslösung, die im Keller erfolgt, überhört wird, wenn man sich zu diesem Zeitpunkt im Obergeschoß befindet.

Die Kosten belaufen sich pro Rauchwarnmelder auf ca. 50,- Euro (kabelgebundene Lösung) oder 100,- Euro (Funklösung).

Vorgespräch mit dem Elektriker

Heute gab es ein Vor-Ort-Treffen mit einem Elektriker. Er hat sich die ganze Sache zunächst angeschaut und unsere Erwartung, dass die Elektroinstallation komplett erneuter werden muss, bestätigt.

Als groben Kostenrahmen nannte er einen Betrag zwischen 8.000,- und 12.000,- Euro – je nach Ausstattungswünschen.

Auch die Einbringung von Eigenleistungen wurde angesprochen. Hier wäre eine Reduzierung der Kosten auf ca. 1.500,- bis 2.000,- Euro machbar.

Immerhin ist nun auch in diesem Bereich ein Kostenrahmen abgesteckt.

Elektroinstallation: Erste Abklärung

Da die Elektroinstallation an dem Anwesen in die Jahre gekommen ist, ist die Durchführung einer Modernisierung zwingend notwendig.

Wie erste Erkundigungen gezeigt haben, ist dafür ein Rückgriff auf einen Elektrofachbetrieb zwingend notwendig, da nur dieser den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage (nach dem Umbau) gegenüber dem Stromversorger bestätigen kann.

Aus diesem Grund haben wir nun die ersten Elektrofachbetriebe angeschrieben und um einen Termin vor Ort gebeten, um zunächst abzuklären, was an Arbeiten durchzuführen ist und die damit anfallenden Kosten besser kalkulieren zu können.

Post vom Notar

Durch den Notar wurde heute per Einschreiben mitgeteilt, dass die Kaufpreisfälligkeitsbedingungen des Kaufvertrags soweit erfüllt sind und nun die Überweisung des Geldes in die Wege geleitet werden kann.

Nun hängt es also nur noch an der Bank…